Allgemeine
Nutzungsbedingungen für Nutzer des Online-Abrechnungs-Service („ProAcc - PromoterBilling“)
I.
Leistungsgegenstand
Die
Teilnahme an diesem Online-Abrechnungs-Service (kurz „ProAcc“),
dient der Vereinfachung und
Beschleunigung des gesamten Verfahrens der Abrechnung der erbrachten Leistungen
der Promoter an die angeschlossene Agentur.
Dem Promoter wird von seiner auftraggebenden, dem ProAcc angeschlossenen Agentur das Angebot zur
Onlineabrechnung unterbreitet und bei Zustimmung werden dem Promoter seine
Zugangsdaten zur Verfügung gestellt. Unter www.promoterbilling.de/proacc
kann er seine Abrechnungsdaten abrufen und die Rechnungen an die auftraggebende
Agentur erstellen. Das Rechnungsarchiv
wird befristet für einen Zeitraum von zwölf Monaten für den jeweiligen Promoter bereitgehalten.
Der Promoter ist mit der Weitergabe seiner relevanten Daten
einverstanden ; dieses
Einverständnis hat der Promoter bereits mit der Bereitstellung der
Abrechnungsdaten gegenüber
der auftraggebenden Agentur erklärt. Im anderen Fall ist er nicht berechtigt,
an ProAcc teilzunehmen. Darüber hinaus stimmt der
Promoter zu, dass ein Austausch der zur Rechnungsstellung und -bearbeitung
erforderlichen Unterlagen zwischen den Servicepartnern erfolgen kann.
Die beteiligten Servicepartner verpflichten sich, sämtliche
seitens des jeweiligen Promoters erhaltenen relevanten Daten und Unterlagen
vertraulich zu behandeln und Dritten - mit Ausnahme der Finanzbehörden - nicht zugänglich zu machen.
II.
Anmeldung und Nutzung
Für die Teilnahme an dem Online-Abrechnungs-Service erhält
der jeweilige Promoter mit der Zustimmung zum Online Abrechnungsverfahren von der auftraggebenden Agentur die erforderlichen Zugangsdaten.
1. Freischaltung
Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Promoter die
Möglichkeit, Rechnungen basierend auf den
zur Verfügung stehenden Daten
durch das Online-Abrechnungstool zu erstellen.
Der Abruf vorhandener Daten zur Rechnungserstellung mit ProAcc ist nur dann möglich, wenn der Promoter die als notwendig definierten Angaben und
Unterlagen vollständig beigebracht hat.
Dem Promoter stehen die Abrechnungsdaten über die Internet-Verbindung www.promoterbilling.de unmittelbar nach Bereitstellung der
auftraggebenden Agentur zum Abruf zur Verfügung (Ausnahme bzw. Voraussetzung s.
II 1).
1. Zugang der Abrechnungsdaten und Bereitstellungszeitraum
Die Abrechnungsdaten gelten als zugegangen, sobald sie dem jeweiligen
Promoter zur Verfügung gestellt und von diesem zur Bearbeitung
abgerufen werden. Der Promoter ist berechtigt, die Abrechnung zeitnah abzurufen
und diese unverzüglich auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.
Eine Online Bereitstellung der Rechnungsdaten kann nach dem internen (Agentur)
Projektschluss nicht verlangt werden; die Abrechnung erfolgt dann manuell.
Etwaige Einwendungen gegen Inhalte der Daten sind
unverzüglich schriftlich oder per e-mail gegenüber
der auftraggebenden Agentur geltend zu machen.
Erkennt der Promoter die Nutzungsbedingungen nicht an, ist
er nicht zum Einsatz von ProAcc berechtigt.
IV.
Servicegebühr
Dem jeweiligen Promoter ist bekannt und er erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass für jede von ihm per ProAcc / promoterbilling erstellte Rechnung von der beauftragenden Agentur eine Servicegebühr erhoben werden kann.
V.
Haftung
Die Servicepartner übernehmen keine Gewähr für die
Richtigkeit der von dem Promoter mitgeteilten Daten.
1. Pflichtverletzung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich
die Haftung der Servicepartner auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen
der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Servicepartner. Gegenüber
Unternehmern haften die Servicepartner bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen
unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Rechts- oder Steuerberatung
Die Servicepartner sind ausdrücklich nicht zur Rechts- oder
Steuerberatung des Promoters verpflichtet. Die Prüfung von Rechtsfragen ist
nicht Aufgabe der Agentur. Mangels einer schriftlichen anderslautenden Vereinbarung
haftet die Agentur deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts
und/oder der Gestaltung der Rechnungen. Gleiches gilt für eine Haftung für
Fehler, die aus vom Promoter übergebenen Unterlagen herrühren.
3. Schadensersatzanspruch
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen einer
Pflichtverletzung verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung des Werks/Erbringung
der Dienstleistung, sofern den Servicepartnern keine Arglist vorzuwerfen ist.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Promoters ist
mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
VI.
Sonstiges
1.
Erfüllungsort für
Lieferung und Abrechnung/Zahlung ist Düsseldorf.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den
Vertragsparteien ist Düsseldorf, ( soweit der
Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Servicepartner haben jedoch das
Recht,
3. Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner
Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine
unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine
Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt.
4. Änderungen, Erweiterungen und sonstige Nebenabreden
bedürfen der Schriftform.
VII.
Widerrufsrecht
Dem Promoter steht ein Widerrufsrecht gegen den Abschluss
dieses Vertrages zu. Der Widerruf muss keine Begründung
enthalten und ist in Textform gegenüber der Agentur unter der oben genannten Anschrift zu erklären. Zur Fristwahrung genügt
die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung (vgl. § 355 Abs. 1 Satz 2
BGB). Der Widerruf wirkt gegenüber allen oben genannten Servicepartnern.