Allgemeine Nutzungsbedingungen für Nutzer des Online-Abrechnungs-Service („ProAcc - PromoterBilling“)

   

I.                   Leistungsgegenstand

Die Teilnahme an diesem Online-Abrechnungs-Service (kurz „ProAcc“), dient der Vereinfachung und Beschleunigung des gesamten Verfahrens der Abrechnung der erbrachten Leistungen der Promoter an die angeschlossene Agentur.

1. Verfahren

Dem Promoter wird von seiner auftraggebenden, dem ProAcc angeschlossenen Agentur das Angebot zur Onlineabrechnung unterbreitet und bei Zustimmung werden dem Promoter seine Zugangsdaten zur Verfügung gestellt. Unter www.promoterbilling.de/proacc kann er seine Abrechnungsdaten abrufen und die Rechnungen an die auftraggebende Agentur erstellen. Das Rechnungsarchiv  wird befristet für einen Zeitraum von zwölf Monaten für  den jeweiligen Promoter bereitgehalten.

 2. Einverständnis mit Weitergabe relevanter Daten und Unterlagen

Der Promoter ist mit der Weitergabe seiner relevanten Daten einverstanden ; dieses Einverständnis hat der Promoter bereits mit der Bereitstellung der Abrechnungsdaten  gegenüber der auftraggebenden Agentur erklärt. Im anderen Fall ist er nicht berechtigt, an ProAcc teilzunehmen. Darüber hinaus stimmt der Promoter zu, dass ein Austausch der zur Rechnungsstellung und -bearbeitung erforderlichen Unterlagen zwischen den Servicepartnern erfolgen kann.

  3. Verpflichtung zur Vertraulichkeit

Die beteiligten Servicepartner verpflichten sich, sämtliche seitens des jeweiligen Promoters erhaltenen relevanten Daten und Unterlagen vertraulich zu behandeln und Dritten - mit Ausnahme der Finanzbehörden - nicht zugänglich zu machen.  

II.                Anmeldung und Nutzung

Für die Teilnahme an dem Online-Abrechnungs-Service erhält der jeweilige Promoter mit der Zustimmung zum Online Abrechnungsverfahren  von der auftraggebenden Agentur  die erforderlichen Zugangsdaten.

   

1. Freischaltung

Nach erfolgreicher Anmeldung erhält der Promoter die Möglichkeit, Rechnungen basierend auf den  zur Verfügung stehenden  Daten durch das Online-Abrechnungstool zu erstellen.

Der Abruf vorhandener Daten zur Rechnungserstellung mit ProAcc ist nur dann möglich, wenn der Promoter  die als notwendig definierten Angaben und Unterlagen vollständig beigebracht hat.

  III.             Einwendungen gegen Abrechnungen

Dem Promoter stehen die Abrechnungsdaten über die Internet-Verbindung www.promoterbilling.de unmittelbar nach Bereitstellung der auftraggebenden Agentur zum Abruf zur Verfügung (Ausnahme bzw. Voraussetzung s. II 1).  

1. Zugang der Abrechnungsdaten und Bereitstellungszeitraum

Die Abrechnungsdaten gelten als zugegangen, sobald sie dem jeweiligen Promoter zur Verfügung gestellt und von diesem zur Bearbeitung abgerufen werden. Der Promoter ist berechtigt, die Abrechnung zeitnah abzurufen und diese unverzüglich auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Eine Online Bereitstellung der Rechnungsdaten kann nach dem internen (Agentur) Projektschluss nicht verlangt werden; die Abrechnung erfolgt dann manuell.

 2. Einwendungen gegen Inhalte der Daten

Etwaige Einwendungen gegen Inhalte der Daten sind unverzüglich schriftlich oder per e-mail gegenüber der auftraggebenden Agentur geltend zu machen.

 3.  Keine Onlinerechnungserstellung

Erkennt der Promoter die Nutzungsbedingungen nicht an, ist er nicht zum Einsatz von ProAcc berechtigt.

 Hinweis: Das Recht der herkömmlichen Rechnungserstellung steht dem Promoter auch dann zu, wenn er mit dieser Vereinbarung einverstanden ist.

IV.              Servicegebühr

Dem jeweiligen Promoter ist bekannt und er erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass für jede von ihm per ProAcc / promoterbilling erstellte Rechnung von der beauftragenden Agentur eine Servicegebühr erhoben werden kann.     

V.                 Haftung

Die Servicepartner übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der von dem Promoter mitgeteilten Daten.

1. Pflichtverletzung

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Servicepartner auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Servicepartner. Gegenüber Unternehmern haften die Servicepartner bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

2. Rechts- oder Steuerberatung

Die Servicepartner sind ausdrücklich nicht zur Rechts- oder Steuerberatung des Promoters verpflichtet. Die Prüfung von Rechtsfragen ist nicht Aufgabe der Agentur. Mangels einer schriftlichen anderslautenden Vereinbarung haftet die Agentur deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Rechnungen. Gleiches gilt für eine Haftung für Fehler, die aus vom Promoter übergebenen Unterlagen herrühren.

3. Schadensersatzanspruch

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen einer Pflichtverletzung verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung des Werks/Erbringung der Dienstleistung, sofern den Servicepartnern keine Arglist vorzuwerfen ist.

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Promoters ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.  

VI.              Sonstiges

1.       Erfüllungsort für Lieferung und Abrechnung/Zahlung ist Düsseldorf.

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Düsseldorf, ( soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Servicepartner haben jedoch das Recht, den Promoter auch an einem sonstigen für ihn geltenden Gerichtsstand zu verklagen.

3. Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt.

4. Änderungen, Erweiterungen und sonstige Nebenabreden bedürfen der Schriftform.  

VII.           Widerrufsrecht  

Dem Promoter steht ein Widerrufsrecht gegen den Abschluss dieses Vertrages zu. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform gegenüber der Agentur unter der oben genannten Anschrift zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung (vgl. § 355 Abs. 1 Satz 2 BGB). Der Widerruf wirkt gegenüber allen oben genannten Servicepartnern.